Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Markus Sonnenberg und Ellen Friehe GbR / Sehnde.
(1) Allgemeines
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von uns erbrachte Lieferungen und Leistungen
sowie für alle künftigen Geschäfte mit unseren Kunden. Änderungen oder Ergänzungen der nachstehenden
Bedingungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit in jedem Fall unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Kunden sind für uns nur dann verbindlich, wenn und soweit
wir sie für den jeweiligen Vertragsabschluß schriftlich anerkennen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch
dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen
abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
(2) Vergütung
Wir behalten uns eine Erhöhung des vertraglich vereinbarten Preises vor, wenn unsere Lieferungen oder
Leistungen später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erbracht werden sollen oder aus sonstigen Gründen
erbracht werden können, die der Kunde zu vertreten hat. Soweit Leistungsänderungen und Kostenerhöhungen
auf nachträglichen Wünschen und Weisungen des Kunden beruhen, so sind wir berechtigt, den vereinbarten
Preis in angemessenem Umfang zu erhöhen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen
eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Kosten der Vertragsabwicklung, wie zum Beispiel Transport-, Verpackungs- und Versandkosten sind
freibleibend und ergehen zu Lasten des Kunden.
(3) Lieferfristen
Die Vereinbarung von verbindlichen Lieferterminen oder -fristen bedarf der Schriftform. Liefer- und Leistungsverzögerungen
aufgrund höherer Gewalt, Streik, oder sonstigem unverschuldeten Unvermögen, auch auf Seiten
unserer Vorlieferanten, sowie ungünstige Witterungsverhältnisse verlängern eine vereinbarte Lieferungsfrist
um die Dauer der Behinderung.
(4) Vetragsverletzung
Für Vertragsverletzungen, die nicht auf uns zu vertretendem Verzug oder Unmöglichkeit beruhen, haften wir
nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
(5) Mängelanzeige
Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von acht Tagen schriftlich gerügt werden. Die Frist beginnt mit dem
Eingang der Ware beim Vertragspartner bzw. der Übergabe der Vertragsware an einen vom Vertragspartner
beauftragten Dritten. Maßgeblich für den Ablauf der Rügefrist ist der Zugang der Rüge bei uns. Die Rüge bedarf
als Wirksamkeitsvorraussetzung der Schriftfom. Die mangelhafte Ware ist in dem Zustand, in dem sie sich zum
Zeitpunkt der Feststellung des Mangels beendet, zur Besichtigung durch uns bereitzuhalten. Ein Verstoß
gegen Vorstehendes führt zum Wegfall jedweden Gewährleistungsanspruchs. Es verbleibt bei den gesetzlichen
Untersuchungs- und Rügepflichten der §§ 337, 338 HGB.
Unsere Haftung ist in jedem Falle einer Inanspruchname beschränkt und begrenzt auf einen Ersatz in Höhe
des für den jeweiligen Auftrag berechneten Nettopreises. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Fälle
grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handelns.
(6) Urheberrechte
Der Auftraggeber trägt das Risiko der Verwendbarkeit der bei uns in Auftrag gegebenen Motive allein. Ebenso
haftet er allein, sofern durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte)
verletzt werden. Der Auftraggeber stellt uns ausdrücklich von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen
Rechtsverletzung frei.
(7) Textil-Veredelungsarbeiten
Wir sind bestrebt, von Ihnen vorgelegte Farben und Raster so nah als möglich zu erreichen, müssen aber wie für
die Textilveredelung allgemein üblich, Toleranzen vorbehalten.
(8) Veredelungsminderlieferung
Wir übernehmen keine Kosten für fehlerhaft veredelte Ware in Höhe von 1% bzw. bis zu 3 Stück Aussuß pro
Auftrag. Ein Rechnungsabzug ist diesbezüglich nicht möglich.
(9) Stickprogramme
Stickprogramme sind grundsätzlich erst auf Probematerial, auf der Stickmaschiene zu sticken und zu
kontrollieren. Ersichtliche Mängel bei der Probestickerei müssen sofort beanstandet, bzw. gerügt werden.
Von allen weiteren Produktionsarbeiten werden Gewährleistungsansprüche zu unseren Lasten ausgeschlossen.
(10) Muster, Ausfallmuster, Änderungen
Ausfallmuster, Repros, Korrekturabzüge etc. sind vom Auftraggeber auf Text und sonstige Fehler zu prüfen.
Markus Sonnenberg und Ellen Friehe GbR haften nicht für vom Auftraggeber nicht mitgeteilte Fehler. Fernmündlich
aufgegebene Korrektur und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber.
Bei Änderungen nach Druckgenehmigung gehe alle zusätzlich verursachten Kosten, einschließlich des Maschinenstillstandes,
zu Lasten des Auftraggebers.
Muster werden Ihnen zum Einzelpreis zzgl. Versandkosten gerne zur Verfügung gestellt. Eine Rückgabe
oder Umtausch ist aus hygienischen und technischen Gründen ausgeschlossen. Im Einzelfall werden Musterrückgaben
gegen eine Gebühr von 15€ oder 20% (der jeweils höhere Wert wird in Rechnung gestellt.) des
Warenwertes akzeptiert. Eine Erstattung der Versandkosten findet nicht statt. Abweichungen in der gelieferten
Ware zu den vorgelegten Mustern können nur bei im Verkehr als wesentlich geltenden Eigenschaften berücksichtigt
werden. Produktionstechnische Abweichungen (bezüglich Form, Material und Größe) behalten wir
uns vor.
(11) Motiv- und Produktionsfreigabe
Eine Veredelung erfolgt nach einer Motiv- und Produktionsfreigabe. Die Motivfreigabe erfolgt nur bei
Erstellung eines neuen Motives. Bei identischer Nachproduktion legen wir die vorangegangene Freigabe zugrunde.
Die Freigabe ist grundsätzlich in schriftlicher Form einzureichen. Telefonisch und mündlich erteilte
Freigaben sind nicht gültig. Ein Verzicht auf Freigaben muss schriftlich erfolgen und damit erlischt gleichzeitig
jegliches Reklamationsrecht in Bezug auf Textilrichtigkeit, Motivdarstellung, Motivfarben und der Veredelungsposition.
(12) Entwürfe, Muster, Lithos, Stickdateien
Entwürfe, Vorlagen, Muster, Stickdateien, Reinzeichnungen, Klischees, Filme, Repros, Lithos, Prägestempel und
dergleichen werden anteilig berechnet und bleiben falls nicht anders vereinbart - Eigentum von Markus Sonnenberg
und Ellen Friehe GbR. Sie dürfen ohne Genehmigung von Markus Sonnenberg und Ellen Friehe GbR nicht kopiert oder
sonst wie vervielfältigt von Dritten, insbesondere zum Zwecke anderweitiger Nutzung zugänglich gemacht werden.
Sie sind schnellstens spätestens im Zeitpunkt der Erteilung oder Nichterteilung des Auftrages zurückzugeben.
(13) Firmenabzeichen
Falls nicht anderes vereinbart, sind wir berechtigt, auf allen von Markus Sonnenberg und Ellen Friehe GbR
gelieferten Gegenständen einen Firmenhinweis auf Markus Sonnenberg und Ellen Friehe GbR anzubringen,
soweit der Gebrauchswert des Liefergegenstandes hierdurch nicht wesentlich beeinträchtigt.
(14) Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und Netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Gültigkeit der Angebote
ist maximal 6 Monate. Wir behalten uns jedoch Anpassungen bei Preiserhöhungen durch unsere
Lieferanten vor.
Unsere Angebote sind unverbindlich. Abweichungen (z.B. in der Farbe....) in
unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich, und teilweise technisch
bedingt. Naturprodukte, wie z.B. Lederartikel können von uns farblich nicht
beeinflusst werden, d.h., Farbabweichungen sind unausweichlich. Mit Erscheinen
einer neuen Preisliste verlieren alle früheren Preislisten ihre Gültigkeit.
(15) Aufträge
Bestellungen sind grundsätzlich in schriftlicher Form einzureichen. Bestellungen verpflichten zur Abnahme.
(16) Auftragsänderungen
Änderungen sind ebenso schriftlich zu tätigen und können zu Mehrkosten führen.
(17) Warenlieferung / Nachlieferung
Bei Anlieferung der Ware muss eine klare Kennzeichnung auf der Verpackung der Ware mit der Projektnummer
der Firma Markus Sonnenberg und Ellen Friehe GbR erfolgt sei, um eine genaue Zuordnung zu gewährleisten.
Wir sind berechtigt nicht ausreichend gekennzeichnete Ware auf Kosten des Auftraggebers abzuweisen.
Wird dennoch Ware angenommen und muss von der Firma Markus Sonnenberg und Ellen Friehe GbR
kommissioniert werden, so geschieht dies zu Lasten des Auftraggebers.
Bei Nachlieferungen von angelieferten Textilien zur Veredelung behalten wir uns vor, die entstehenden Zusatzkosten
für Maschienenrüstzeiten in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber haftet dafür, dass der Inhalt der
angelieferten Ware nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstößt.
(18) Mehr- oder Minderlieferung
Mehr- oder Minderlieferung bis 5% sind branchenüblich und können nicht beanstandet werden.
(19) Rückgaberecht
Statt des Rechts Ihre Vertragserklärung zu widerrufen, haben Sie ein Rückgaberecht, über welches wir Sie nachstehend informieren:
Rückgabebelehrung
Rückgaberecht für nach kundespezifikation angefertige Waren oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnittene Waren.
Die Rückgabe der oben genannten Waren ist grundsätzlich ausgeschlossen!
Rückgaberecht für Ware aus dem E-Shop
Sie können die erhaltene Ware aus unserem E-Shop ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen durch Rücksendung der Ware zurückgeben.
Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) können
Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z.B. per Brief, Fax oder E-Mail erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die
rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr,
wenn Sie Verbraucher sind. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
Postadresse: Markus Sonnenberg und Ellen Friehe GbR, Hauptstrasse 15, 31319 Sehnde
Rückgabefolgen
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile)
herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Ende der Rückgabebelehrung
(20) Gewährleistung
Der Kunde kann wegen begründeter Mängel erst dann eine Herabsetzung der Vergütung oder wahlweise
Rückgängigmachung des mit uns geschlossenen Vertrages verlangen, wenn die von uns wahlweise getätigte
Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist. Die Nachbesserung oder Ersatzlieferung setzt voraus,
dass der Kunde das fällige Entgeld abzüglich des Wertes der mangelden Lieferung oder Leistung zahlt, es sei
denn, die mangelhafte Lieferung oder Leistung ist für ihn wertlos. Unsere Haftung ist in jedem Falle begrenzt
und beschränkt auf den Kaufpreis bzw. auf den Werklohn, der uns bei ordnungsgemäßer Durchführung des
Vertrages zustünde. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Fälle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Handelns.
(21) Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
Unsere Rechnungen sind grundsätzlich bar ohne Abzug sofort fällig und zahlbar. Bei Neukunden kann Zahlung
unter Vorauskasse verlangt werden. Die Annahme von Wechseln lehnt die Firma Markus Sonnenberg und Ellen
Friehe GbR ab. Bei Zahlungsverzug des Kunden berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 4% pro Monat. Die
Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt uns vorbehalten. Der Kunde ist zur Aufrechnung und
Zurückbehaltung nur dann berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns
anerkannt worden sind. Abzug und Minderung von Rechnungen sind ausgeschlossen.
(22) Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an unseren Waren geht erst dann an den Kunden über, wenn dieser den Kaufpreis samt aller
Nebenforderungen gezahlt hat. Bei Lieferung mehrerer Sachen zum Gesamtpreis kann bis zu dessen vollständiger
Zahlung das Eigentum an allen Sachen vorbehalten bleiben. Der Kunde ist berechtigt, solange er
Händler ist, unser Eigentum im ordnungsgemäß üblichen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Die dem
Kunden aus dem Weiterverkauf zustehende Entgeldforderung wird hiermit sicherungshalber in Höhe des
Rechnungswertes der gelieferten Waren von uns abgetreten. Soweit die von uns gelieferten Waren von uns
verarbeitet werden, wird uns hiermit an der neuen Sache ein Miteigentumsanteil eingeräumt, der dem
Verhältnis des von uns gelieferten Warenwertes zum Verhältnis des Warenwertes anderer Lieferanten entspricht.
(23) Schriftformklausel
Alle Erklärungen, die der Kunde im Zusammenhang mit diesem Vertrag abgibt, dies gilt insbesondere für
Mängelanzeigen, Mahnungen, Fristsetzungen sowie die damit verbundene Ablehnungsandrohung und Rücktrittserklärung,
bedürfen der Schriftform.
(24) Unwirksame Vertragsabstimmung
Sollte eine Vertragsabstimmung oder eine Bestimmung in den Geschäftsbedingungen bzw. Verkaufs- und
Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages oder
der allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen im übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen
Bedingungen tritt eine solche, die dem Zweck dieser Bestimmungen in rechtlicher Weise am nächsten kommt.
Dies gilt entsprechend für den Fall, dass eine Regelungslücke besteht.
(25) Gerichtsstand, Erfüllungsort
Gerichtsstand für beide Seiten (gewerblich) ist Hannover/Sehnde.
Fassung vom 27.10.2010
Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.